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EU-Kommission fördert mit „Teacher Academies“ die Zusammenarbeit zur Lehrerbildung in Europa

Hochschulbildung Schulbildung

Noch bis zum 7. September können Initiativen zur Internationalisierung der Lehrkräfteausbildung in Brüssel eine Förderung beantragen.

Lehrkräfte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter sind zentral für das Gelingen von Bildung. Im Rahmen des Erasmus-Programms (2021-2027) wird eine neue Maßnahme eingeführt, um die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der Lehreraus- und -weiterbildung in Europa zu unterstützen. Mit den „Erasmus+ Teacher Academies“ (Lehrkräfteakademien) will die Europäische Union den Lehrerberuf attraktiver gestalten und Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und Mitgliedern der Schulleitung eine hochwertige Erstausbildung und fortlaufende berufliche Fortbildung ermöglichen. Unter Erasmus-Lehrkräfteakademien versteht die EU-Kommission europäische Partnerschaften von Einrichtungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, die unter dem Dach von Erasmus+ eine europäische und internationale Perspektive für die Lehrkräfteausbildung entwickeln.

Diese Akademien sollen Projekte ins Leben rufen, die Mehrsprachigkeit und kulturelle Vielfalt fördern, die Lehrkräfteausbildung im Einklang mit den bildungspolitischen Prioritäten der EU entwickeln und zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Bildungsraums beitragen. Dabei sollen Anbieter der Ausbildung künftiger Lehrkräfte, Anbieter beruflicher Weiterbildung sowie andere Akteure wie Verbände von Lehrkräften, Ministerien und andere Interessenträger zusammenkommen. Sie sollen verschiedene Modelle des virtuellen oder physischen Austauschs in der Erstausbildung bzw. der beruflichen Weiterbildung entwickeln und erproben.

Förderanträge werden zentral bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel gestellt und können online eingereicht werden. Die maximale EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf 1,5 Mio. Euro. Neben den oben genannten Anbietern der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften sind weitere Institutionen antragsberechtigt, die der Leitfaden zum Erasmus-Programm [pdf, 3,3 MB, S. 232 ff.] nennt. Darin erfahren Sie auch weitere Details zur Antragstellung. Antragstermin ist der 7. September 2021 um 17 Uhr Brüsseler Zeit. In der Auswahlrunde 2021 werden voraussichtlich 10 Partnerschaften ausgewählt.

Mehr Informationen in der Broschüre der EU-Kommission

Informieren Sie sich auch in dem aufgezeichneten Online-Seminar der EACEA

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