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Kurzleitfaden für Schulen und Kitas zum Antragstermin am 11. Mai

Schulbildung

Wie europäischer Austausch für Grundschulen, Förderschulen, weiterführende Schulen und in der frühkindlichen Bildung im EU-Programm Erasmus+ gefördert wird, beschreibt der Programmleitfaden. Der PAD hat die für Schulen und Kitas wichtigen Informationen in einem Kurzleitfaden zusammengefasst.

Sie wollen einen Antrag für eines der neuen Förderformate stellen? Bis 18. Mai (12 Uhr, Brüsseler Zeit) können Schulen, Kitas und andere Einrichtungen noch Kurzzeitprojekte (Short-term Mobility Projects) beantragen. Der Kurzleitfaden des PAD erklärt, auf was es ankommt. Für Kooperationspartnerschaften und Kleinere Partnerschaften (Small-scale Partnerships) gilt der 20. Mai 2021 als Antragstermin. Die Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung im PAD berät alle Interessierten gerne zu den Möglichkeiten im neuen Programm.

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