Die Europäische Union und die schweizerischen Behörden haben die laufenden Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ ausgesetzt. Die Schweiz kann sich an Erasmus+ nicht gleichberechtigt mit den Teilnahmestaaten (d. h. als "Programmland") beteiligen, sondern hat den gleichen Status wie andere Drittländer (d.h. als "Partnerland").
Die Teilnahme an Erasmus+ setzt die Möglichkeit des freien Personenverkehrs voraus, z.B. in Form des Austausches von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Studierenden. Die Abstimmung des Volkes und der Kantone in der Schweiz am 9. Februar 2014 zugunsten der Änderung des Schweizer Einwanderungsgesetzes hat jedoch den Grundsatz des freien Personenverkehrs der EU und der Schweiz in Frage gestellt.
Die Liste der für die Beteiligung der Schweiz offenen Aktionen im Rahmen von Erasmus+ sowie weitere Informationen finden sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Mehr Informationen bei der EU-Kommission zur Beteiligung der Schweiz