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Soziale Inklusion bei Erasmus+-Partnerschaften

JUGEND IN AKTION Hochschulbildung Schulbildung Berufsbildung Erwachsenenbildung

Erneuter Aufruf zur Erasmus+ Antragstellung 2016: Es sind Projekte gefragt, die auf Chancengleichheit abzielen und gegen Ausgrenzung, Intoleranz, Rassismus und Radikalisierung wirken.

Die erneuten terroristischen Anschläge in Paris im November 2015 unterstreichen die Wichtigkeit der Pariser Erklärung, die die EU-Bildungsminister im März 2015 zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung verabschiedet haben. Interkultureller Austausch im Rahmen von integrativen Erasmus+-Projekten ist notwendig, unterstrich die EU-Kommission beim Treffen der EU-Bildungsminister am 23. November 2015 in Brüssel.

Vor diesem Hintergrund wurde der Programmleitfaden zu Erasmus+ für die Förderung von Partnerschaften um die Zielsetzung der sozialen Inklusion ergänzt. Europäische Partnerschaftsprojekte, die die sozialen, staatsbürgerlichen und interkulturellen Kompetenzen der Beteiligten verbessern sowie kritisches Denken und Medienkompetenz fördern, sind für die Antragsrunde 2016 gefragt. Diese Projekte sollen Jugendliche darin stärken, sich gegen Diskriminierung und für die Werte einer demokratischen Gesellschaft einzusetzen. Ebenfalls erhalten Projekte eine besondere Aufmerksamkeit, die Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrantinnen/Migranten einbeziehen und/oder die das Thema der Flüchtlingskrise in Europa berücksichtigen.

Sylvia Löhrmann, NRW-Schulministerin und EU-Bundesratsbeauftragte, machte in ihrer Rede beim Treffen der EU-Bildungsminister deutlich, dass sich keine Gesellschaft hoffnungslose Jugendliche leisten könne. Daher müssten unsere Gesellschaften und die Schule vor allem inklusiv gestaltet werden. Sie appellierte, die Möglichkeiten des Erasmus+-Programms zu nutzen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler am interkulturellen Austausch teilhaben können.

Erasmus+-Projekte können eine Laufzeit von 12 bis 36 Monaten haben. Anträge zur Förderung auf Finanzierung Strategischer Partnerschaften im Bereich Schulbildung können bis zum 31. März 2016 bei der zuständigen Nationalen Agentur online eingereicht werden.
 

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